WEIS Sicherheits &
Gesundheitskoordination
auf Baustellen
Wir sind ein motiviertes,
zielstrebiges Ingenierbüro
und für Sie im Großraum
Stuttgart, Esslingen,
Ludwigsburg und
Böblingen tätig.
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
WEIS SiGeKo Energieberatung
Rotenbergweg 6 - 73760 Ostfildern
Geschäftsführer:
Dipl. - Ing. (FH) Constantin Weis
Telefon:
0711 – 50 53 03 65
Mobil:
0152 – 31 87 83 09
E-Mail: info@weis-sigeko.de
WEIS SIGEKO
Ihr persönlicher Ansprechpartner in Sachen
Sicherheits und Gesundheitskoordination auf
Baustellen.
Sicherheits &
Gesundheitskoordination
auf Baustellen.
Die Baustellenverordnung dient der wesentlichen Verbesserung von
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
Sie richte sich an Sie als Bauherr und Veranlasser des Bauvorhabens und
überträgt Ihnen bei der Planung der Ausführung und während der
Bauphase folgende neue Pflichten:
Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten wie die
Vorankündigung bei der Behörde bei größeren Bauvorhaben
Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber
auf der Baustelle tätig werden Erarbeitung eine Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplanes, bei größeren Baustellen und bei besonders
gefährlichen Arbeiten. Zusammenstellung einer Unterlage für spätere
Arbeiten an der baulichen Anlage
Sie können diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Sollten Sie nicht über
entsprechende Fachkenntnisse verfügen, können Sie die Aufgaben einem
geeigneten Dritten übertragen.
Durch diese Maßnahmen ergeben sich für Sie positive Effekte:
Verbesserte Kostentransparenz, indem schon in der Ausschreibung auf
notwendige und gegebenenfalls gemeinsam zu nutzende Einrichtungen
verwiesen wird, deren nachträgliche Berücksichtigung das Bauvorhaben
verteuern würde, Optimierung des Bauablaufes, indem Störungen
vermieden, das Terminverzugsrisiko vermindert und die Qualität der
geleisteten Arbeit erhöht wird, Reduzierung der Kosten für spätere
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk, indem schon bei der
Planung der Ausführung die erforderlichen Vorkehrungen für spätere
Arbeiten berücksichtigt und in einer Unterlage für spätere Arbeiten an der
baulichen Anlage dokumentiert werden.
Welche Aufgaben haben Sie zu erfüllen?
Das Bauvorhaben vorankündigen dies gilt für Baustellen mit einem
voraussichtlichem Umfang von mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr
als 20 gleichzeitig tätigen Beschäftigten oder mehr als 500 Personentagen,
snd in der zuständigen staatlichen Behörde (in der Regel
Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) zwei Wochen vor ihrer
Einrichtung anzukündigen.Die Vorankündigung ist auf der Baustelle
sichtbar auszuhängen und bei erheblichen Änderungen zu aktualisieren.
Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sind, wenn Beschäftigte
mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie
für die Ausführung des Bauvorhabens ein, ggf. mehrere, Koordinatoren zu
bestellen. Der Koordinator muss geeignet sein, d.h. er muss über
baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie über spezielle
Koordinationskenntnisse verfügen. Die Bestellung muss rechtzeitig und
schriftlich erfolgen. Einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
erarbeiten
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist während der Planung der
Bauausführung zu erarbeiten wenn beschäftigte mehrerer Arbeitgeber
tätig werden und eine Vorankündigung erforderlich ist, oder Beschäftige
mehrerer Arbeitgeber tätig und gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.
Inhalt:
Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit
mehrerer Arbeitgeber
Maßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer
Einrichtungen
Der Koordinator überwacht die Durchführung des Planes und passt ihn
ggf. an geänderte Bedingungen an.
Eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
zusammenstellen
Die Unterlage ist vor der Ausschreibung der Bauleistungen zu erarbeiten.
Sie ist bei Änderungen in der Planung und/oder Ausführung ggf.
anzupassen.
Die Unterlage ermöglicht ein sicheres und gesundheitsgerechtes späteres
Arbeiten an der baulichen Anlage, z. B. bei Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten.
Inhalt:
Aufstellung der zu erwartenden späteren Arbeiten an der baulichen Anlage
und deren Häufigkeit
Gefährdungsbeurteilung und Auswahl sicherheitstechnischer
Einrichtungen
Der Koordinator stellt die Unterlage zusammen und übergibt sie nach
Abschluss des Bauvorhabens dem Bauherrn.
Auskunft und Beratung
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre zuständige staatliche
Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) oder
oder direkt an uns.
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